FAQs rund um das Thema Kredit
Kredite können an Personen vergeben werden, die
- ihren festen Wohsitz in der Schweiz haben
- mindestens 20 Jahre alt sind
- maximal 70 Jahre alt bei Vertragsende sind
- die Schweizer Staatsangehörigkeit oder eine gültige B- oder C-Bewilligung besitzen
- als Inhaber einer B-Bewilligung seit mindestens 2 Jahren in der Schweiz wohnen
- maximal eine Betreibung in den letzten 3 Jahren haben
- ein monatliches Haupteinkommen von mindestens 3'000 CHF netto haben
- finanziell in der Lage sind, den Kredit zurückzuzahlen.
Generell erfolgt eine Kreditvergabe gemäss Konsumkreditgesetz (KKG) erst nach einer Kreditfähigkeitsprüfung und ist verboten, falls sie zu Überschuldung führt (Art. 3 UWG).