Nutzungsbedingungen
1. Präambel
Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Benutzern von e-POS (nachfolgend Benutzer) und der BANK-now AG (nachfolgend Bank). Sie finden Anwendung auf den Benutzer und alle Bevollmächtigten des Benutzers (Mitarbeiter des Unternehmens etc.). Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass jeder Bevollmächtigte diese Bedingungen kennt und einhält.
2. Zugang zu den e-POS-Dienstleistungen
2.1 Zugang zu den e-POS-Dienstleistungen erhält, wer sich bei der Benützung jeweils legitimiert hat durch Eingabe (1) der Benutzeridentifikation, (2) seines persönlichen, frei wählbaren Passwortes (Zahlen, Buchstaben oder Kombination) und (3) des dritten Sicherheits- bzw. Legitimationsmerkmals. Entsprechend dem vom Benutzer gewählten und von der Bank angebotenen bzw. akzeptierten Legitimationsmerkmal erfolgt die 3. Sicherheitsstufe entweder durch:
- SecurID oder
- Zertifikat oder
- mTAN mobile Transaction number oder
- weitere von der Bank angebotene bzw. akzeptierte Legitimationsmerkmale.
Die hier angegebenen Legitimationsmerkmale können von der Bank jederzeit ergänzt oder geändert werden. Der Benutzer bzw. jeder seiner Bevollmächtigten kann die von der Bank angebotenen bzw. akzeptierten Legitimationsmerkmale jederzeit formlos austauschen bzw. wechseln.
2.2 Der Benutzer bzw. jeder seiner Bevollmächtigten ist verpflichtet, das erste ihm von der Bank zugestellte Passwort unverzüglich nach Erhalt zu ändern. Die periodische Änderung des Passwortes wird mit Nachdruck empfohlen.
2.3 Wer sich gemäss Ziff. 2.1 legitimiert, gilt der Bank gegenüber als Berechtigter zur Benützung von e-POS Dienstleistungen. Die Bank darf daher im Rahmen und Umfang der angebotenen Dienstleistungen, unabhängig vom Rechtsverhältnis des Bevollmächtigten zum Benutzer und ungeachtet anderslautender Regelungen auf den Unterschriftendokumenten der Bank sowie ohne weitere Überprüfung seiner Berechtigung, von ihm Aufträge und Mitteilungen entgegennehmen. Die Bank hat indessen das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Erteilen von Auskünften sowie die Entgegennahme von Instruktionen, Aufträgen und Mitteilungen abzulehnen und darauf zu bestehen, dass sich der Benutzer bzw. der Bevollmächtigte in anderer Form legitimiert.
2.4 Der Benutzer anerkennt vorbehaltlos sämtliche Instruktionen, Aufträge und Mitteilungen, welche die Bank auf dem Weg von e-POS Dienstleistungen erreichen, als vom Benutzer bzw. seinen Bevollmächtigten verfasst und autorisiert.
3. Sorgfaltspflichten des e-POS -Benutzers
3.1 Der Benutzer und seine Bevollmächtigten sind verpflichtet, sämtliche Legitimationsmerkmale (vgl. Ziff. 2.1) geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu schützen. Insbesondere dürfen Passwörter nach ihrer Änderung (Ziff. 2.2) nicht aufgezeichnet oder ungeschützt auf dem Endgerät des Benutzers abgelegt werden. Der Benutzer trägt sämtliche Risiken, die sich aus der Preisgabe seiner oder der Legitimationsmerkmale seiner Bevollmächtigten ergeben. Der Benutzer trägt sämtliche Folgen, die sich aus der – auch missbräuchlichen – Verwendung seiner oder der Legitimationsmerkmale seiner Bevollmächtigten ergeben.
3.2 Der Benutzer und seine Bevollmächtigten sind verpflichtet, ihre Vertragspartner über die in diesen Bedingungen aufgezeichneten Risiken der Internet-Applikation e-POS aufzuklären.
3.3 Der Benutzer und seine Bevollmächtigten sind verpflichtet, sämtliche von ihren Vertragspartnern (Leasing- und/oder Kreditnehmern) entgegengenommenen und von der Bank benötigten Informationen sorgfältig und vertraulich (1) entgegenzunehmen, (2) der Bank weiterzuleiten und (3) – soweit eine Aufbewahrung überhaupt notwendig ist – aufzubewahren. Nicht mehr vom Benutzer bzw. seinen Bevollmächtigten und der Bank benötigte Informationen der Vertragspartner sind zu vernichten.
3.4 Wo die Applikation e-POS die Involvierung von Vertragspartnern (Leasing- und/oder Kreditnehmern) erfordert, hat der Benutzer bzw. haben seine Bevollmächtigten dies zu gewährleisten. Insbesondere muss der Benutzer bestätigen, dass der Vertragspartner die in diesem Bereich von ihm geforderte Information selbst geliefert und persönlich bestätigt hat, dass die seine Person und seine finanziellen Verhältnisse betreffenden Angaben wahrheitsgetreu eingegeben worden sind.
3.5 Der Benutzer hat für die Benutzung der Applikation e-POS – soweit die Hardware nicht von der Bank zur Verfügung gestellt wird – Hardware mit ausreichender Leistungs- und Funktionsfähigkeit bereitzustellen.
4. Sicherheit im e-POS, Ausschluss der Haftung der Bank
4.1 Auch bei allen dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen kann sowohl auf Bank- wie auf der Benutzerseite eine absolute Sicherheit nicht gewährleistet werden. Das Endgerät des Benutzers ist Teil des Systems, befindet sich jedoch ausserhalb der Kontrolle der Bank und kann zu einer Schwachstelle des Systems werden. Trotz aller Sicherheitsmassnahmen kann die Bank keine Verantwortung für das Endgerät und Netzwerke des Benutzers übernehmen, da dies aus technischer Sicht nicht möglich ist (zu den Risiken vgl. Ziff. 4.2). Es ist wichtig, dass der Benutzer nur mit Software aus vertrauenswürdiger Quelle arbeitet.
4.2 Der Benutzer nimmt insbesondere folgende Risiken zur Kenntnis:
- Ungenügende Systemkenntnisse und mangelnde Sicherheitsvorkehrungen am Endgerät und von Netzwerken des Benutzers können einen unberechtigten Zugriff erleichtern (z. B. ungenügend geschützte Speicherung von Daten auf der Festplatte, Filetransfers, Bildschirmabstrahlung usw.). Es obliegt dem Benutzer, sich über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen genau zu informieren.
- Es besteht die latente Gefahr, dass sich ein Dritter während der Nutzung von e-POS Dienstleistungen unbemerkt Zugang zum Endgerät bzw. Netzwerk des Benutzers verschafft (z. B. Java oder ActiveX-Applikation).
- Es besteht die Gefahr, dass sich bei Nutzung eines Netzwerkes (z. B. Internet) Viren auf dem Endgerät ausbreiten, wenn das Endgerät Kontakt mit der Aussenwelt aufnimmt. Sogenannte Virenscanner können dem Benutzer bei seinen Sicherheitsvorkehrungen unterstützen.
4.3 Der Benutzer und die Bevollmächtigten nehmen davon Kenntnis, dass aus Sicherheitsgründen die Verbindung zwischen der Bank und dem Benutzer bzw. seinen Bevollmächtigten nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne unterbrochen wird und nicht gespeicherte Daten verloren gehen, wenn während dieser Zeitspanne keine Daten während einer Session eingegeben werden. Die Bank übernimmt keine Haftung für dabei verlorengegangene Daten und etwelche daraus resultierende Aufwendungen.
4.4 Die Bank behält sich vor, bei Fehlern der Applikation e-POS die Anträge des Benutzers bzw. seiner Bevollmächtigten zu korrigieren.
4.5 Die Bank übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr dem Benutzer zugänglich gemachten e-POS Daten. e-POS Daten stellen keine verbindliche Offerte dar, es sei denn, sie seien ausdrücklich als verbindliche Offerte gekennzeichnet.
4.6 Jede Haftung der Bank für Schäden, die dem Benutzer bzw. seinen Bevollmächtigten infolge Übermittlungsfehler, technischer Mängel, Überlastung, Unterbrüche (inkl. systembedingter Wartungsarbeiten), Störungen sowie rechtswidriger Eingriffe und mutwilliger Verstopfung der Telekommunikationseinrichtungen und Netze oder aufgrund anderer Unzulänglichkeiten seitens der Telekommunikationseinrichtungs- und Netzbetreiber entstehen, ist ausgeschlossen.
4.7 Im Übrigen schliesst die Bank die Haftung für allenfalls von ihr gelieferte Hardware ausdrücklich aus. Die Bank übernimmt bezüglich vorerwähnter Hardware auch keine Garantie- oder Service-Verantwortung. Die Bank übernimmt keine Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ausfall der von ihr gelieferter Hardware stehen.
4.8 Die Bank behält sich bei der Feststellung von Sicherheitsrisiken jederzeit vor, die Dienstleistungen des e-POS- zum Schutz des Benutzers bis zu deren Behebung zu unterbrechen. Für aus diesem Unterbruch allfällig entstandenen Schaden übernimmt die Bank keine Haftung. Allfällig von der Bank zur Verfügung gestellte Hardware inklusive der SecurID sind bei Beendigung dieses Vertrages – bezüglich der SecurID auch wenn ein Bevollmächtigter nicht mehr für den Benutzer arbeitet – umgehend der Bank zurückzuerstatten (Hardware) bzw. zurückzusenden (SecurID), ansonsten die Bank berechtigt ist, die diesbezüglichen Kosten dem Benutzer zu verrechnen.
4.9 Die Haftung der Bank für Schäden, die dem Benutzer aus der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten entstehen, sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.
4.10 Bei leichtem Verschulden übernimmt die Bank keine Haftung für Schäden, die durch ihre Hilfspersonen in Ausübung ihrer Verrichtung verursacht werden.
5. Sperre
Die Bank ist berechtigt, den Zugang des Benutzers und/oder eines oder aller Bevollmächtigten zu einzelnen oder allen Dienstleistungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ohne vorherige Kündigung und/oder Mitteilung zu sperren, wann immer ihr dies nach eigenem Ermessen aus sachlichen Gründen angezeigt erscheint.
6. Bankkundengeheimnis
Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Daten unter anderem über ein offenes, jedermann zugängliches Netz (z. B. Internet) transportiert werden. Die Daten werden somit regelmässig und unkontrolliert grenzüberschreitend übermittelt. Dies gilt auch für eine Datenübermittlung, wenn sich Sender und Empfänger in der Schweiz befinden. Zwar werden die einzelnen Datenpakete verschlüsselt übermittelt. Unverschlüsselt bleiben jedoch jeweils Absender und Empfänger. Diese können auch von Dritten gelesen werden. Der Rückschluss auf eine bestehende Bankbeziehung ist deshalb für einen Dritten möglich.
7. Auslagerung von Geschäftsbereichen
Die Bank behält sich vor, einzelne Funktionen und Dienstleistungen (z.B. Betrieb und Unterhalt von IT-Systemen) ganz oder teilweise an einen Dritten im In- oder Ausland auszulagern (Outsourcing).
8. Verbot der Nutzung aus dem Ausland
Der Benutzer bzw. Bevollmächtigte nimmt zur Kenntnis, dass die Benützung der e-POS Dienstleistungen aus dem Ausland nicht gestattet ist.
9. Änderung des Vertrages
Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bedingungen sowie des e-POS-Dienstleistung Angebot vor. Eine solche wird dem Benutzer für sich und seine Bevollmächtigten schriftlich oder auf andere geeignete Weise an die letzte bekannt gegebene Adresse mitgeteilt und gilt ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe, auf jeden Fall aber mit der nächsten Nutzung der e-POS Dienstleistungen als genehmigt.
10. Marketingzwecke
Der Benutzer bzw. Bevollmächtigte ist damit einverstanden, dass die Bank Kundendaten aus dem e-POS zu eigenen Marketingzwecken verarbeitet.
11. Kündigung
Die Kündigung des e-POS Vertrages kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich erfolgen. Die Kündigung des Benutzers ist an die kontoführende Geschäftsstelle/Niederlassung, bzw. den zuständigen Kundenverantwortlichen der Bank zu richten.
12. Gebührenregelung
Die Bank behält sich das Recht vor, jederzeit Gebühren für ihre Dienstleistungen einzuführen bzw. bestehende zu ändern.
Impressum
Eigentümer und Betreiber dieser Website ist die BANK- now AG.
Rechtssitz der Gesellschaft
BANK-now AG
Neugasse 18
CH-8810 Horgen
Verwaltungsratspräsident
Serge Fehr
CEO
Erich Wild